Jede Kita muss ein Konzept zum Schutze der betreuten Kinder haben und dieses beim Landesjugendamt vorlegen. Diese Verpflichtung ergibt sich aus dem §45 Abs. 2 Nr. 4 SGB VIII. Die Erarbeitung der Schutzkonzepte ist eine Voraussetzung für die Betriebserlaubnis der Einrichtung.

Die Coronapandemie hat es Einrichtungen erschwert, sich in den letzten Jahren mit dem Kinderschutz innerhalb der Kita zu beschäftigen. Nun werden die Konzepte jedoch eingefordert.

Das Seminar gibt einen Überblick über inhaltliche und strukturelle Vorgaben des Schutzkonzeptes. Anhand von vielen Praxisbeispielen werden Möglichkeiten zur didaktischen Erarbeitung der einzelnen Bausteine vorgestellt und erprobt. Dabei werden auch hilfreiche Praxismaterialien zum Schutzkonzept vorgestellt, die den Prozess der Erarbeitung erleichtern können.

 Schwerpunkte

  • Grundlegende Begriffsdefinitionen und Diskussion anhand von Praxisbeispielen
  • Risikoanalyse für die Einrichtung: Gefährdungslagen und Schutzfaktoren
  • Grundlegende Kinderrechte in der Kita und wichtige Schlüsselsituationen im Einrichtungsalltag
  • Partizipationsmöglichkeiten von Kindern in Krippe, Kindergarten und Hort
  • Sexualpädagogische Herangehensweisen
  • Verhaltenskodex für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Einrichtung
  • Beschwerdemanagement

 

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