Jede Kita muss ein Konzept zum Schutze der betreuten Kinder haben und dieses beim Landesjugendamt vorlegen. Diese Verpflichtung ergibt sich aus dem §45 Abs. 2 Nr. 4 SGB VIII. Die Erarbeitung der Schutzkonzepte ist eine Voraussetzung für die Betriebserlaubnis der Einrichtung. Die Coronapandemie hat es Einrichtungen erschwert, sich in den letzten Jahren mit dem Kinderschutz innerhalb der Kita zu beschäftigen. Nun werden die Konzepte jedoch eingefordert.

Zum Beginn des Teamtag wird einen Überblick über inhaltliche und strukturelle Vorgaben des Schutzkonzeptes gegeben. Anhand von vielen Praxisbeispielen werden ausgewählte Bausteine des Schutzkonzeptes mit dem Team gemeinsam erarbeitet. Für die weitere Auseinandersetzung mit der Thematik werden passende Literatur und hilfreiche Praxismaterialien vorgestellt.

 Schwerpunkte

  • Grundlegende Begriffsdefinitionen und Diskussion anhand von Praxisbeispielen
  • Risikoanalyse für die Einrichtung: Gefährdungslagen und Schutzfaktoren
  • Grundlegende Kinderrechte in der Kita und wichtige Schlüsselsituationen im Einrichtungsalltag
  • Partizipationsmöglichkeiten von Kindern in Krippe, Kindergarten und Hort
  • Sexualpädagogische Herangehensweisen
  • Verhaltenskodex für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Einrichtung
  • Beschwerdemanagement

 

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